Gemäß UStG ist der Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die elektronisch per E-Mail oder Telefax übermittelt werden, nur dann gewährleistet, wenn diese mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind. Das kann bei Steuerprüfungen zum Verlust der Vorsteuerabzugsfähigkeit und zu Nachzahlungen führen.
Die übermittelten Rechnungen sind vom Rechnungsempfänger - wie auch im Falle des Erhalts in Briefform - 7 Jahre lang aufzubewahren (z.B. CD, DVD). Der Nachweis über die Echtheit und Unversertheit der Daten ist jedenfalls Teil der Rechnung!
Der elektronische Versand von Rechnungen bietet Ihnen auf jeden Fall eine Vielzahl von Vorteilen:
- Kosteneinsparungen bei Papier, Druck und Porto
- Zeitersparnis im administrativen Bereich
- einfache und kostengünstige Archivierung
- verbesserter Kundenservice
- umweltfreundlich und innovativ
Gehen Sie mit uns einen großen Schritt in Richtung "papierloses Büro" und nutzen Sie die Vorteile einer elektronischen Rechnungszustellung! Kontaktieren Sie Herrn Martin Oswald m.oswald@rkp.at. Er wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über alle Details informieren.











