Stand: 12.03.2020. Im raschen Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und der Wirtschaftskammer Österreich wurden innerhalb von zwei Tagen wichtige Maßnahmenpakete für die heimischen Betriebe geschnürt. Erfahren Sie mehr über den Haftungsrahmen für Tourismusbetriebe sowie Überbrückungsfinanzierungen für Ein-Personen-Unternehmen und KMUs.

Sofortmaßnahmen zur Unterstützung des Tourismusbetriebe

Antragsstellungen für betroffene Tourismusbetriebe sind ab sofort unter www.oeht.at möglich.

Die Sicherstellung der Liquidität der Betriebe hat jetzt oberste Priorität. Die rasche und praxisnahe Umsetzung des Haftungspaketes ist ein Gebot der Stunde und wird zur Stabilisierung der heimischen Tourismusbranche beitragen. Die Bundesregierung stellt nach dem Beschluss im Ministerrat als Soforthilfe Überbrückungsfinanzierungen mit einem Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro für den heimischen Tourismus bereit. Die Abwicklung des Maßnahmenpakets startet somit ab 11.3.2020.

Auch Mischbetriebe profitieren von den Sofortmaßnahmen

Vom Maßnahmenpaket profitieren auch Mischbetriebe, d.h. Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben (400 von 1.000 Busunternehmen haben auch ein Reisebüro) sowie Reisebüros, die kein Incoming-Geschäft haben, d.h. nur Gäste aus dem Inland aufweisen.

  • Diese Haftungsübernahme sichert die notwendige Liquidität zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebes.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass trotz Stornierungen und Buchungsrückgängen Betriebe ihren laufenden Verpflichtungen (Löhne, Sozialversicherung, Warenbeschaffung etc.) nachkommen können.
  • Für diese Überbrückungsfinanzierungen wird ein Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Eurobereitgestellt.
Kostenübernahme für diese Haftung durch das Tourismusministerium
  • Für diese Haftungsbereitstellung durch die ÖHT fallen im Normalfall Kosten an.
  • Diese Kosten wird das Tourismusministerium in diesem besonderen Fall vollständig übernehmen.
  • Die Betriebe ersparen sich die einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% und die Haftungsprovision von 0,8% fällig.

Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU (außer Tourismus)

Antragsstellungen für betroffene EPU/KMU (außer Tourismus) sind ab sofort unter aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen möglich.

Am 4. März hat die Bundesregierung nach einem Gespräch mit den Sozialpartnern Unterstützungen für Liquiditätsengpässe, die durch Umsatzausfälle als Folge des Corona-Virus entstehen, angekündigt. Konkret werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von 10 Mio. Euro durch das aws angeboten.

  • Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) aller Branchen.
  • Mit der Garantie werden 80 % eines Überbrückungskredites besichert.
  • Die Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt 5 Jahre.
  • Die Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, die Förderstelle, die Austria Wirtschaftsservice (aws), entscheidet über die Vergabe der Haftung.

Quelle: WKO (2020): Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus betroffene Betriebe, online: https://www.wko.at/service/coronavirus-ueberbrueckungsfinanzierung.html (Zugriff: 12.03.2020)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge