Die elektronische Zustellung ab 01.01.2020

Ab 01.01.2020 sind Unternehmer verpflichtet, am System der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Wir informieren Sie hier, wer als „Unternehmer“ gilt und welche Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Begriffsklärung „Unternehmer“

Der Unternehmensbegriff für die elektronische Zustellung ist weit gefasst und umfasst beispielsweise Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, Personen mit aufrechter Beteiligung an einer Personengesellschaft usw. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind (Kleinunternehmer) sowie Unternehmen, die nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen oder über keinen Internet-Anschluss verfügen.

Verpflichtende Maßnahmen für Unternehmer

Folgende Maßnahmen sind als Unternehmer für die elektronische Zustellung zu setzen:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie im USP (Unternehmensserviceportal – www.usp.gv.at) registriert sind (erforderlich!). Falls Sie noch nicht registriert sind, holen Sie diesen Schritt umgehend nach.
  • Im USP ist zusätzlich zu kontrollieren, ob Sie bereits im Teilnehmerverzeichnis eingetragen sind.
    • Wenn ja, prüfen Sie bitte, ob Ihre Daten (z.B. E-Mail-Adresse, Postbevollmächtigte) korrekt sind.
    • Wenn nein, ist ab 01.12.2019 die Registrierung im USP durchzuführen.
    • (Achtung: Bei Eintragung im Teilnehmerverzeichnis erfolgt die Zustellung bereits ab 01.12.2019 in „Mein Postkorb“ im USP.)
Allgemeiner Hinweis

Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die elektronische Zustellung durch die Gerichte und Verwaltungsbehörden nur im Rahmen der Bundesverwaltung verpflichtend ist. Alle anderen Schriftstücke (z.B. die Vorschreibungen von Gemeindegebühren) können von den Behörden weiterhin auf dem Postweg versendet werden.

Für eventuelle Rückfragen bzw. bei Problemen bei der Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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