Stand: 23.03.2020. Der AMS Rechner für die Corona-Kurzarbeit ist ONLINE! Er hilft Ihnen dabei, die für Sie als Unternehmen mögliche Kurzarbeitsbeihilfe im Zusammenhang mit COVID-19 zu ermitteln:
Achtung: Der Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst nach der Antragstellung rechtsverbindlich ermittelt.
Hilfe bei der Antragstellung
Wenden Sie sich an uns, wir sind gerne für Sie da: office@rkp.at oder 03332 / 6005.