Mit einer Gesetzesnovelle zu AMSG und AVRAG werden Bildungskarenz und Bildungsteilzeit neu geregelt. Das bisherige Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld wird durch eine Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ersetzt. Wesentlich ist dabei: Auf die neue Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Die Gewährung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen AMS-Richtlinie und der verfügbaren Fördermittel. Ab wann gelten die neuen Regelungen? Die...Mehr erfahren
Die Geräte-Retter-Prämie ist das Nachfolgemodell des Reparaturbonus und unterstützt die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Elektroschrott zu reduzieren und regionale Reparaturbetriebe zu stärken. Wer kann die Förderung nutzen? Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich Die Geräte müssen im Eigentum der antragstellenden Person stehen(nicht gefördert: gemietete...Mehr erfahren