Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte ab August 2026

Ab dem 2. August 2026 tritt eine neue Regelung im Zusammenhang mit generativen KI-Inhalten in Kraft. Mit Inkrafttreten müssen bestimmte Inhalte als KI-generiert gekennzeichnet werden.

Welche Inhalte betrifft die Regelung konkret?

Die Kennzeichnungspflicht betrifft zwei Arten von Inhalten:

  • KI-generierte Inhalte, die “täuschend echt” wirken:
    Die Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere realistisch erscheinende Bilder, Videos oder Stimm-Imitationen. Diese müssen künftig maschinell lesbar gekennzeichnet werden, z.B. per Metadaten. Der Begriff “täuschend echt” ist derzeit nicht klar definiert und kann zu Unsicherheiten führen. Da keine zentrale Prüfstelle existiert, liegt die Verantwortung bei den Anwender:innen.
  • Texte zu Themen von öffentlichem Interesse wie z.B. politische Inhalte oder Nachrichten:
    Diese Inhalte müssen gekennzeichnet werden, sofern die Veröffentlichung ohne menschliche Prüfung automatisch erfolgt. Werden die Texte menschlich geprüft und freigegeben, besteht keine Pflicht zur Kennzeichnung.

Bei rein betriebsinternen Inhalten bzw. Inhalten, die zur betrieblichen Kommunikation genutzt werden – zum Beispiel interne Arbeitsunterlagen – ist keine Kennzeichnung notwendig.

Was bedeutet das für Betriebe im Gewerbe und Handwerk in der Praxis?

KI-Tools können weiterhin genutzt werden, unterliegen aber in bestimmten Fällen der Pflicht zur Transparenz. Setzen Sie zum Beispiel ein KI-System wie einen Chatbot oder einen Sprachassistenten im Kundenservice ein, müssen Kund:innen über die Tatsache, dass sie mit einer KI interagieren, informiert werden. Menschlich geprüfte Kommunikation, z.B. eine E-Mail, die mit KI-Unterstützung verfasst wurde, unterliegt nicht der Transparenzpflicht.

Freiwillige Kennzeichnung

Bereits jetzt und auch nach Inkrafttreten der Regelung, kann eine freiwillige Kennzeichnung von KI-Inhalten ohne Verpflichtung sinnvoll sein. Hinweise wie “Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt” schaffen Vertrauen und bieten rechtliche Sicherheit bei unklarer Definition. Machen Sie sich bereits jetzt mit der Kennzeichnungspflicht vertraut – das spart Aufwand nach Inkrafttreten der Regelung und schafft Rechtssicherheit.

Tipps & Informationen zur Nutzung von KI-Tools im Gewerbe und Handwerk

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Michaela Kernbichler

Michaela Kernbichler
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Quelle: WKO

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