Wer den Kauf einer privaten Wohnimmobilie plant, sollte die verbleibende Frist nutzen: Die Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr läuft mit 30. Juni 2026 aus. Entscheidend ist, dass der Antrag auf Eintragung bis zu diesem Datum beim Grundbuchgericht einlangt. Die Befreiung ermöglicht eine Ersparnis von bis zu 2,3 Prozent bzw. bis zu 11.500 Euro. Begünstigt...Mehr erfahren