Die Energiekostenpauschale 2 für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab heute, 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden. Förderungsfähige Kosten sind die aufgrund von Statistik und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, die Treibstoffe Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel als auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf...Mehr erfahren