Auch heuer werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen fällig, die sich aus der Veranlagung der Steuererklärungen für das Jahr 2024 ergeben. Um die Festsetzung von Anspruchszinsen bei einer zu erwartenden Nachzahlung an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu vermeiden, kann bis zum 30. September 2025 eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung geleistet werden. Damit die Zahlung vom...Mehr erfahren