Vermeidung von Anspruchszinsen – jetzt noch rechtzeitig handeln!

Auch heuer werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen fällig, die sich aus der Veranlagung der Steuererklärungen für das Jahr 2024 ergeben.

Um die Festsetzung von Anspruchszinsen bei einer zu erwartenden Nachzahlung an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu vermeiden, kann bis zum 30. September 2025 eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung geleistet werden.

Damit die Zahlung vom Finanzamt korrekt zugeordnet werden kann, ist auf einen passenden Verwendungszweck zu achten, z. B.: E 1–12/2024 oder K 1–12/2024.

Weiters ist zu beachten, dass Anspruchszinsen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer steuerlich nicht absetzbar und Gutschriftszinsen nicht steuerpflichtig sind.

Höhe & Zeitraum

Die Zinsen werden mit 2 % über dem Basiszinssatz berechnet und betragen aktuell 3,53 % p.a.
Die Verzinsung beginnt ab dem 01.10.2025 und läuft bis zum Bescheiddatum. Nur wenn die Anspruchszinsen den Betrag von €  50 nicht erreichen, unterbleibt die Festsetzung.

Achtung: Nicht das Einreich-, sondern das Bescheiddatum ist essenziell für die Berechnung der Anspruchszinsen.

Veranschaulichung für die Zinsfreigrenze von € 50:

Zinsen bei Gutschriften

Wer zu viel vorausgezahlt hat, erhält im Zuge der Veranlagung eine Gutschrift, die ebenfalls mit derzeit 3,53 % p.a. verzinst wird. Auch hier gilt die Freigrenze von €  50 – darunter erfolgt keine Verzinsung.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zeitgerecht ein!

Sollten Ihre Unterlagen für das Kalenderjahr 2024 noch nicht bei UNS eingelangt sein, ersuchen wir um rasche Übermittlung.

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt, um eine fristgerechte Einreichung sicherzustellen.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

Ihre RKP Ansprechpartner:

Dr. Johannes Burgstaller

Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater

Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at

Franz Schnur

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Kontakt

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