Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox – viele österreichische Unternehmen und Privathaushalte haben in den letzten Jahren kräftig in erneuerbare Energien und moderne Anlagentechnik investiert. Dabei fehlt oft die intelligente Vernetzung dieser Systeme. Hier setzt das Förderprogramm „Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz“ der KPC an. Zuschüsse von bis zu 30 % für die Einführung eines automatisierten Energiemanagementsystems sind möglich.
Worum geht es bei der Förderung?
Im Fokus steht nicht die Anschaffung von PV-Anlagen oder Speichern selbst, sondern deren intelligente Steuerung und Vernetzung. Ein Energiemanagementsystem (EMS) sorgt dafür, dass Erzeugung, Speicherung und Verbrauch automatisiert aufeinander abgestimmt werden – zum Beispiel, indem Produktionsmaschinen dann laufen, wenn PV-Strom verfügbar ist, oder die Wallbox geladen wird, sobald der Strompreis niedrig ist.
Gefördert werden:
- Beratungs- und Planungsleistungen inkl. Standortanalyse
- Die Steuerungseinheit des EMS (Einmalige Anschaffung der Software und ggf. Hardware)
- Messtechnik zur Erfassung und Verarbeitung von Energiedaten
- Kommunikations- und Steuerungstechnik (z. B. Datenkabel, Gateways, Relais)
- Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb
Wichtige Voraussetzung: Das EMS muss mindestens zwei Anlagenkategorien intelligent miteinander verknüpfen – etwa PV + Speicher, Speicher + Wallbox oder PV + Wärmepumpe. Eine reine Eigenverbrauchsoptimierung reicht für die Förderung nicht aus.
Wie hoch ist die Förderung?
- Für KMU: bis zu 30%, maximale Förderhöhe: € 20.000 pro Standort
- Für Großunternehmen: bis zu 20%, maximale Förderhöhe: € 20.000 pro Standort
Gefördert werden die anerkennbaren Nettokosten des Projekts.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Natürliche und juristische Personen
- Gemeinden
- Vereine
Voraussetzung ist ein Niederspannungs-Netzanschluss (Netzebene 6 oder 7) am jeweiligen Standort. Sind bereits PV-Anlagen, Speicher oder bidirektionale Ladeeinrichtungen vorhanden, darf deren Gesamtkapazität 250 kW nicht übersteigen. Vor der Umsetzung ist außerdem eine Standortanalyse verpflichtend.
Was bei der Antragstellung zu beachten ist
Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden – ausgenommen sind lediglich Planungsleistungen, die auch vorab in Anspruch genommen werden können. Die Antragstellung bzw. Registrierung ist bis 15. April 2027, 12:00 Uhr, bzw. bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets möglich. Da die Mittel laufend vergeben werden, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung geplanter Vorhaben.
Details zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiemanagement-fuer-betriebe
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.
Ihr Ansprechpartner:

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at



