Die VIDA-Richtlinie zur E-Rechnung ist offiziell im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden und wird weitreichende Auswirkungen auf die Rechnungsstellung innerhalb der EU haben. Ab dem 1. Juli 2030 wird die E-Rechnung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen verbindlich. Damit stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Systeme auf die digitale Rechnungsstellung umzustellen. Wir erklären, was dies für Sie bedeutet und warum es sinnvoll ist, sich jetzt schon darauf vorzubereiten.
Was bringt die VIDA-Richtlinie?
Mit der Veröffentlichung der VIDA-Richtlinie ist es den EU-Mitgliedstaaten nun möglich, E-Rechnungssysteme für B2B-Transaktionen einzuführen, ohne dass eine Sonderregelung bei der EU-Kommission beantragt werden muss. Diese neuen Regelungen betreffen vor allem Unternehmen, die innergemeinschaftliche Transaktionen durchführen oder grenzüberschreitend tätig sind.
Ab dem 1. Juli 2030 müssen Unternehmen, die innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen tätigen, verpflichtend E-Rechnungen ausstellen. Dies betrifft nicht nur den Versand von Rechnungen, sondern auch die digitale Meldung von Transaktionen an die zuständigen Behörden. Eine bestehende Pflicht zur Zusammenfassenden Meldung wird mit der Einführung der E-Rechnung obsolet. Sie entfällt ab dem genannten Datum und wird durch das digitale Meldeverfahren ersetzt.
Wer ist von der digitalen Melde- und E-Rechnungspflicht betroffen?
Die E-Rechnungs- und digitale Meldepflicht betrifft alle Unternehmen, die in bestimmten Bereichen tätig sind, wie zum Beispiel:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte
- Grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen
- Lieferungen und Dienstleistungen, die von im Inland nicht ansässigen Unternehmen erbracht werden
- Energielieferungen
Die Pflicht zur digitalen Meldung wird dabei in Echtzeit erfolgen, was eine erheblich verbesserte und vereinfachte Dokumentation und Überwachung von grenzüberschreitenden Transaktionen ermöglicht.
Was bedeutet das für Österreich?
In Österreich ist die E-Rechnung aktuell noch nicht allgemein verpflichtend, sondern lediglich für Rechnungen an den Bund. Ab 1. Juli 2030 wird jedoch eine umfassende Pflicht für alle innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen eingeführt. Unternehmen sollten sich also frühzeitig auf diese Umstellung vorbereiten.
In Deutschland gilt die E-Rechnung jedoch bereits ab dem 1. Januar 2025 als verpflichtend. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU durchführen, müssen sich entsprechend auf diese neue Regelung einstellen.
Warum Unternehmen sich frühzeitig vorbereiten sollten
Auch wenn die Regelungen erst in einigen Jahren verbindlich werden, sollten Unternehmen jetzt schon mit der Planung und Anpassung ihrer Systeme beginnen. Die Implementierung der E-Rechnung erfordert in vielen Fällen umfangreiche Anpassungen der bestehenden ERP-Systeme. Diese Änderungen sind häufig mit erheblichem Aufwand und zeitlichen Ressourcen verbunden. Es ist daher ratsam, nicht bis zur letzten Minute zu warten.
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Bilanzbuchhaltung / Controlling
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