Jahresabschluss 2024: Lohnzettel und Pflichtmeldungen effizient erstellen

Nach dem Einspielen des Jahresupdates steht Ihnen der Wechsel ins neue Jahr offen – dabei muss 2024 nicht zwingend abgeschlossen sein, da Sie jederzeit ins Vorjahr zurückwechseln können.

Pflichtmeldungen im Überblick

Für sämtliche Dienstnehmer – unabhängig davon, ob diese im Laufe des Jahres ausgeschieden oder durchgehend beschäftigt waren – sind bis Ende Februar 2025 der Lohnzettel Finanz sowie die Arbeitsstättenmeldung zu übermitteln.

  • Bei freien Dienstnehmern ist eine Mitteilung gemäß § 109 erforderlich.
  • Für Dienstnehmer, die der Schwerarbeitsregelung unterliegen, muss zusätzlich eine Schwerarbeitsmeldung bis Ende Februar 2025 erfolgen.

Effiziente Meldungserstellung mit der rza®lohn-Software

Die Erfassung von Schwerarbeitszeiten erfolgt nach Aktivierung in den Programmeinstellungen bequem über die Multifunktionsleiste „Laufend“. Sämtliche Meldungen finden Sie übersichtlich im Bereich „Jahresabschluss“ unter „Meldungen für DN“. Die Software ermöglicht Ihnen das Drucken einzelner Tabellen, die PDF-Ausgabe sowie das Vormerken aller Meldungen.

Optimierte Prozesse durch das Erweiterte Modul

Nutzen Sie die Vorteile des Erweiterten Moduls: Im Menü „Gesammelter ELDA Versand“ können Sie vorgemerkte ELDA-Meldungen für alle Datenbanken kollektiv erstellen und direkt an ELDA übermitteln. Bei etwaigen Fehlübermittlungen unterstützt Sie die Software bei Stornierung und Neuübermittlung der betroffenen Meldungen.

Ihr Ansprechpartner:

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Christian Paar
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