Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 den Beschäftigungsbonus beschlossen. Die genaue Ausgestaltung erfolgt zwar noch durch Förderrichtlinien, die Eckpunkte stehen aber bereits fest und lauten folgendermaßen: Gefördert wird die Hälfte der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge). Dazu zählen der Krankenversichersicherungsbeitrag, der Unfallversicherungsbeitrag, der Pensionsversicherungsbeitrag, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der IESG-Zuschlag, der Wohnbauförderungsbeitrag, die Beiträge zur Mitarbeitervorsorge, der Dienstgeberbeitrag,...Mehr erfahren