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Arbeitsrecht
Beschäftigungsbonus

Beschäftigungsbonus

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 den Beschäftigungsbonus beschlossen. Die  genaue Ausgestaltung erfolgt zwar noch durch Förderrichtlinien,  die Eckpunkte stehen aber bereits fest und lauten folgendermaßen: Gefördert wird die Hälfte der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge). Dazu zählen der Krankenversichersicherungsbeitrag, der Unfallversicherungsbeitrag, der Pensionsversicherungsbeitrag, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der IESG-Zuschlag, der Wohnbauförderungsbeitrag, die Beiträge zur Mitarbeitervorsorge, der Dienstgeberbeitrag,...
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