Nachdem bereits Ende März 2025 erste Maßnahmen zur Budgetsanierung beschlossen wurden, hat nun der Nationalrat im Mai 2025 weitere Sparmaßnahmen festgelegt („Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II“). Wichtige Aspekte sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Reisepass wird teurer Ab Juli kostet die Ausstellung eines Reisepasses 112 € statt bisher 75,90 €, die Gebühr für einen Führerschein macht dann 90...Mehr erfahren
Mitte Mai ist die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 veröffentlicht worden. Ausgewählte relevante Themen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Verschärfung bei der Grunderwerbsteuer bei “Share Deals” Die grunderwerbsteuerlichen Tatbestände des Gesellschafterwechsels bzw. der Anteilsvereinigung und -übertragung sollen erweitert werden, um große Immobilientransaktionen in Form von „Share Deals“ besser erfassen zu können (also bei...Mehr erfahren
Wie bereits im April berichtet, wurde die steuerliche Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt durch das Bundesfinanzgericht (BFG) neu bewertet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) folgt dieser Entscheidung nun. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat mit seiner Entscheidung vom 19.12.2024 (RV/3100544/2017) klar festgehalten, dass das für Arbeitsleistungen an gesetzlichen Feiertagen innerhalb der Normalarbeitszeit bezahlte Grundstundenentgelt nicht als steuerfreier Feiertagszuschlag gemäß...Mehr erfahren
Trinkgelder geraten immer mehr ins Visier der Abgaben- und Beitragsprüfer:innen. Nunmehr auch in Branchen mit festgesetzten Trinkgeldpauschalen. Nachstehen haben wir für Sie wesentliche Rechtsgrundlagen zum Thema Trinkgelder zusammengefasst: Was versteht man unter Trinkgeld? Trinkgeld ist eine durch Kund:innen (z.B. Gäste im Hotel- und Gastgewerbe, etc.) erbrachte freiwillige Zahlung, die zusätzlich zum Rechnungsbetrag gewährt wird, um...Mehr erfahren
Sachbezüge im Sinne des § 15 EstG 1988 liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z 4 – bis 7 EstG 1988 zufließen. Zu den gängigsten geldwerten Vorteilen (Sachbezüge) zählen Volle frei Station, Nutzung arbeitgebereigene Wohnung, Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ, Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder...Mehr erfahren
Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm (2025-2029) präsentiert. Die steuerlichen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Einsparungen gekennzeichnet. Darüber hinaus sind auch Erleichterungen, Vereinfachungen und Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie geplant. Wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten. Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif – ⅓ wird ausgesetzt...Mehr erfahren
Wichtige Einsparungsmaßnahmen wurden bereits Mitte März 2025 mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die nachfolgend überblicksmäßig dargestellten Änderungen/ Neuerungen traten größtenteils bereits mit Anfang April 2025 in Kraft. Verlängerung des Spitzensteuersatzes Verlängerung des Spitzensteuersatzes (55 %) für Einkommensteile in Höhe über 1 Mio. € um weitere vier Jahre bis inklusive 2029. Abschaffung...Mehr erfahren
Was bisher für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer als steuerlich begünstigt galt, ändert sich nun grundlegend: Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat mit seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2024 (RV/3100544/2017) klargestellt, dass das Feiertagsarbeitsentgelt, also der Grundstundenlohn für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, nicht mehr als steuerfreier Zuschlag gemäß § 68 Abs. 1 EStG gilt – sondern voll steuerpflichtiger...Mehr erfahren
Im Rahmen der Budgetsanierungsmaßnahmen wurde am Freitag, 07. März 2025, im Nationalrat folgende Änderung für die Anwendung des Nullsteuersatzes bei Photovoltaikmodulen beschlossen: Die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Abs. 62 und 63 UStG 1994 genannten Voraussetzungen endet grundsätzlich per 31. März 2025. Ab...Mehr erfahren
Für bis zu 365 € pro Kalenderjahr und pro Arbeitnehmer ist in Österreich der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen steuerfrei. Dabei empfangene Sachzuwendungen sind bis zu einer Höhe von 186 € jährlich steuerfrei. Über den Freibetrag hinaus kommt es zum steuerpflichtigen Sachbezug beim Arbeitnehmer, da Einnahmen vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte...Mehr erfahren