Im Rahmen der Budgetsanierungsmaßnahmen wurde am Freitag, 07. März 2025, im Nationalrat folgende Änderung für die Anwendung des Nullsteuersatzes bei Photovoltaikmodulen beschlossen: Die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Abs. 62 und 63 UStG 1994 genannten Voraussetzungen endet grundsätzlich per 31. März 2025. Ab...Mehr erfahren
Das BMF hat unlängst Anfragen von Interessensverbänden (z.B. Bundesverband Photovoltaic Austria) veröffentlicht, deren Antworten für die praktische Inanspruchnahme dieser Begünstigung hilfreich sein können. Nachfolgend sind einzelne Fragen und Antworten zusammengefasst dargestellt. Vom Nullsteuersatz sind nur Photovoltaikmodule (Module zur Erzeugung elektrischer Energie) umfasst. Nicht hingegen Hybrid-Kollektoren, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen. Hinsichtlich der Einheitlichkeit...Mehr erfahren