Das Jahr neigt sich dem Ende zu – und mit ihm auch viele steuerliche Gestaltungsspielräume, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten. Ob steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie, Investitionsbegünstigungen oder andere Entlastungsmaßnahmen: Wir haben die wichtigsten Möglichkeiten für Sie übersichtlich in einem kompakten PDF zusammengestellt. Erfahren Sie, welche Maßnahmen sich heuer besonders lohnen und worauf Arbeitgeber:innen, Unternehmer:innen und Privatpersonen...Mehr erfahren
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (sofern nicht bereits als Betriebs- oder Werbungskosten berücksichtigt). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind bis zu 600 € absetzbar und werden über...Mehr erfahren
Maßnahmen vor Jahresende 2025 für Arbeitgeber Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer und Jahr) Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier): 365 € Sachzuwendungen (z. B. Weihnachtsgeschenk): 186 € Klimaticket/Öffentliche Verkehrsmittel: Seit 1.7.2022 ist die vollständige oder teilweise Übernahme von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei möglich; dazu zählt auch das Klimaticket. Freiwillige soziale...Mehr erfahren
In der gerade wirtschaftlich herausfordernden Zeit sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen Bei Kapitalgesellschaften kann durch die Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit...Mehr erfahren
Auch heuer werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen fällig, die sich aus der Veranlagung der Steuererklärungen für das Jahr 2024 ergeben. Um die Festsetzung von Anspruchszinsen bei einer zu erwartenden Nachzahlung an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu vermeiden, kann bis zum 30. September 2025 eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung geleistet werden. Damit die Zahlung vom...Mehr erfahren
Zur Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten 2024, beachten Sie bitte unten angeführte steuerliche Sachverhalte, die noch vor dem 31.12.2024 berücksichtigt werden müssten: Gewinnfreibetrag Im Veranlagungsjahr 2024 hat jede natürliche Person als EinzelunternehmerIn und als GesellschafterIn von Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co KG) die Möglichkeit max. 46.400 € pro Jahr, steuerfrei zu lassen. Bis zu einer Bemessungsgrundlage...Mehr erfahren
Steuerlich gibt es vor Jahresende einige Punkte für alle Steuerpflichtigen zu beachten: Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind...Mehr erfahren
Arbeitgeber:innen & Arbeitnehmer:innen sollten die folgenden Aspekte vor Jahresende beachten: Lohnsteuer- und Beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (Pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €; Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €; Klimaticket: Seit 1.7.2022 ist die gänzliche oder teilweise Übernahme von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei möglich. Dazu zählt auch das Klimaticket; Freiwillige soziale...Mehr erfahren
In durchaus turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen Bei Kapitalgesellschaften kann durch die Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden,...Mehr erfahren
Auch dieses Jahr werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen resultierend aus der Veranlagung der Steuererklärungen 2023 festgeschrieben. Um bei einer zu erwartenden Steuernachzahlung an Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die Festsetzung von Anspruchszinsen zu vermeiden, kann bis zum 30. September 2024 eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung entrichtet werden. Für eine korrekte Zuordnung der Zahlung durch das...Mehr erfahren