2-Faktor-Authentifizierung in FinanzOnline ab Oktober pflicht

Die Plattform FinanzOnline bewährt sich seit vielen Jahren als elektronisches Postfach (für Bescheide, Buchungsmitteilungen, Benachrichtigungen über Vorauszahlungen etc.) der Finanz wie auch zur Übermittlung von Steuererklärungen (vor allem Arbeitnehmerveranlagungen), Rückzahlungsanträgen usw. Da es sich dabei durchwegs um sensible Informationen handelt, ist Sicherheit oberstes Gebot. Ab 1. Oktober 2025 wird der Sicherheitsstandard für die Nutzung von FinanzOnline weiter erhöht, indem der Login ab dann nur noch mit einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich sein wird. Dies gilt auch für Unternehmen. Freiwillig kann und konnte bereits der Umstieg auch schon vor Oktober durchgeführt werden. 

Wie funktioniert die 2-Faktor-Authentifizierung?

Die vermutlich komfortabelste Variante dabei ist, „ID Austria“ für die 2-Faktor-Authentifizierung zu nutzen, da ID Austria auch bereits für zahlreiche andere Anwendungen und Behördengänge verwendet werden kann und alle Anforderungen an eine sichere 2-Faktor-Authentifizierung erfüllt. Technisch funktioniert die 2-Faktor- Authentifizierung, indem nach der Eingabe der Zugangsdaten beim Login die Identität des Nutzers mit einem zweiten Bestätigungsschritt überprüft wird (wie üblicherweise beim e-banking).

2-Faktor-Authentifizierung ohne ID Austria

Sofern ID Austria nicht genutzt werden kann, gibt es eine alternative 2-Faktor-Authentifzierung, welche direkt in FinanzOnline eingerichtet werden kann. Für Smartphones muss eine Authentificator-App wie Google Authentificator oder Microsoft Authentificator verwendet werden – für Laptops und Desktop-PCs bestehen ebenfalls Lösungen. Falls ein Gerät verloren oder gewechselt wird, kann die 2-Faktor-Authentifizierung mit einem Wiederherstellungscode selbständig reaktiviert werden.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung der 2-Faktor-Authentifizierung.

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