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Vorjahreszahlungen Meldepflicht

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28. Februar 2023

Vorjahreszahlungen rechtzeitig melden Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei...
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28. Februar 2021

Achtung! Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Ansonsten kann es zu Finanzordnungswidrigkeit kommen. Welche Meldungen das genau sind, erfahren Sie hier. 1.Zahlungen an natürliche Personen Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender,...
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Vor- und Nachteile der FinanzOnline Databox

Die elektronische Zustellung von Dokumenten in die „Databox“ von FinanzOnline erfreut sich wachsender Beliebtheit. Bescheide und Mitteilungen des Finanzamts sind so jederzeit unkompliziert abrufbar. Welche Vorteile sich daraus ergeben und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier. Das Wichtigste im Überblick Die FinanzOnline Databox kann als „elektronischer Briefkasten“ angesehen werden, über den von FinanzOnline seit...
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