Die Geräte-Retter-Prämie ist das Nachfolgemodell des Reparaturbonus und unterstützt die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Elektroschrott zu reduzieren und regionale Reparaturbetriebe zu stärken.
Wer kann die Förderung nutzen?
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
- Die Geräte müssen im Eigentum der antragstellenden Person stehen
(nicht gefördert: gemietete oder geliehene Geräte)
Welche Geräte sind förderfähig?
Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, z.B.:
- Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschine, Kaffeemaschine)
- Werkzeuge
- Unterhaltungselektronik wie Computer, Laptops, TV-Geräte
- Geräte im Gesundheitsbereich (z.B. Blutdruckmessgerät)
Maßgeblich ist die Liste der förderfähigen Geräte und Kosten auf geräte-retter-prämie.at
Nicht förderfähig sind u.a. Leistungen im Rahmen von Garantie, Gewährleistung oder Versicherungen. Ebenso sind Fahrräder, E-Bikes, Handys, Unterhaltungselektronik wie E-Book-Reader und Spielekonsolen sowie Wellnessgeräte nicht mehr förderfähig.
Start & Fristen
- Partnerbetriebe: Registrierung seit 10. Dezember 2025 möglich
- Privatpersonen: Bon-Beantragung seit 12. Jänner 2026 möglich
- Der Bon ist 3 Wochen gültig und muss innerhalb dieser Frist eingelöst werden
Die Anzahl der nutzbaren Bons ist nicht begrenzt. Für jedes Elektro- oder Elektronikgerät, das repariert oder gewartet werden soll, kann jeweils ein eigener Bon beantragt und eingelöst werden.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten – maximal 130 Euro für Reparatur-, Service- oder Wartungsleistungen bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
Wird nach einem geförderten Kostenvoranschlag eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden.
Der Rechnungsbetrag ist zunächst vollständig beim Partnerbetrieb zu bezahlen; die Abwicklung der Förderung erfolgt durch den Betrieb, der Förderbetrag wird anschließend direkt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Hinweis: Wird nach einem geförderten Kostenvoranschlag (max. 30 Euro) die Reparatur desselben Geräts beauftragt, beträgt die maximale Förderung für die Reparatur 100 Euro. Insgesamt sind damit höchstens 130 Euro pro Gerät für Kostenvoranschlag und Reparatur möglich.
Der Ablauf in Kürze erklärt:
- Bon online beantragen & herunterladen auf geräte-retter-prämie.at
- Einlösung bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb (digital oder ausgedruckt)
- Rechnung beim Betrieb bezahlen
- Auszahlung der Förderung erfolgt direkt auf das angegebene Bankkonto
Sie haben Fragen?
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.
Ihre RKP Ansprechpartnerin:

Nicole König
Berufsanwärterin
Telefon: +43 3332 / 6005-726
E-Mail: n.koenig@rkp.at



