Mit dem ersten großen Entbürokratisierungspaket setzt die Bundesregierung einen umfassenden Reformschritt zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung staatlicher Verfahren. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Verwaltungskosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich zu stärken – bei gleichzeitiger Entlastung von Bürger:innen und Unternehmen.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von Verwaltungs- und Abgabenverfahren. Zahlreiche Prozesse im Steuer-, Melde- und Förderwesen sollen künftig elektronisch, standardisiert und medienbruchfrei abgewickelt werden. Dazu zählen unter anderem automatisierte Meldungen über das Unternehmensserviceportal, die Einführung von Standard Audit Files (SAF-T) sowie die vollständige Digitalisierung bisher papierbasierter Abgabenverfahren.
Darüber hinaus sieht das Paket eine Rechts- und Verfahrensvereinfachung vor. Veraltete oder doppelte Regelungen werden überarbeitet, Genehmigungsverfahren beschleunigt und Mehrfachmeldungen abgeschafft. Im Unternehmensrecht werden unter anderem die Buchführungsgrenzen angehoben, die Firmenbuchverfahren erleichtert und die Veröffentlichungspflichten von Jahresabschlüssen reduziert.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Modernisierung der Förderlandschaft. Durch einen digitalen One-Stop-Shop sowie eine übergeordnete Förderstrategie sollen Förderungen transparenter, effizienter und einheitlicher abgewickelt werden. Ergänzend wird eine Förder-Task-Force eingerichtet.
Zur Stärkung von Innovation und Start-ups ist unter anderem ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte vorgesehen. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung zu einer maßvollen Umsetzung europäischer Vorgaben, etwa bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), ohne zusätzliche nationale Verschärfungen („Gold Plating“).
Insgesamt verfolgt das Entbürokratisierungspaket das Ziel, staatliche Abläufe einfacher, schneller und digitaler zu gestalten und damit die tägliche Verwaltungspraxis für Wirtschaft und Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.
Wesentliche Maßnahmen im Abgaben- und Meldewesen
- Beitragserklärungen (z. B. Tourismusförderungs- oder AMA-Beiträge) sollen künftig automatisiert über das Unternehmensserviceportal (USP) abgewickelt werden. Zudem ist eine umfassende Gebührenreform geplant, mit der das Gebührenrecht durch Pauschalsätze vereinheitlicht und deutlich vereinfacht werden soll.
- Zur Reduktion des administrativen Aufwands werden die Meldegrenzen gemäß § 109a EStG angehoben. Gleichzeitig ist die Einführung von Standard Audit Files (SAF-T) vorgesehen, um Rechnungswesendaten künftig digital und standardisiert an die Finanzverwaltung zu übermitteln und Prüfungen effizienter zu gestalten.
- Das Abgabeverfahren (u. a. Gebühren, Verkehrssteuern, Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer) soll umfassend digitalisiert werden; papierbasierte Verfahren sollen weitgehend entfallen. Erleichtert werden soll auch die Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch die Einführung eines QR-Codes auf Vorschreibungen.
Erleichterungen für Unternehmen
- Die Buchführungsgrenzen werden angehoben:
– § 189 UGB von € 700.000 / € 1 Mio. auf € 1 Mio. / € 1,5 Mio.
– § 125 BAO von € 700.000 auf € 1 Mio. - Im Firmenbuchverfahren sollen künftig bestimmte englischsprachige Unterlagen zugelassen werden. Zudem werden EU-weit digitale Gesellschaftsbescheinigungen eingeführt und Übersetzungspflichten reduziert.
- Die Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses im Amtsblatt der Wiener Zeitung für große AGs entfällt. Weiters wird geprüft, die Aufbewahrungspflichten vollständig zu digitalisieren, sodass elektronische Archivierung zur Grundregel wird.
- Prüfung der Digitalisierung der Aufbewahrungspflicht – Im Rahmen des Entbürokratisierungspakets wird geprüft, § 190 Abs. 5 UGB anzupassen, sodass die elektronische Archivierung künftig nicht nur für Geschäftsbriefe und Buchführungsunterlagen, sondern für sämtliche nach § 212 UGB aufbewahrungspflichtigen Dokumente zulässig ist. Damit soll die elektronische Aufbewahrung zur Regel werden, während Papieroriginale nur noch in klar definierten Ausnahmefällen erforderlich bleiben.
Förderungen, Arbeitsverrechnung und Internationales
- Ein digitaler One-Stop-Shop für Förderungen soll die Vergabe und Abrechnung vereinheitlichen. Parallel dazu wird eine Förderstrategie zur Effizienz- und Transparenzsteigerung entwickelt. Für die Arbeitnehmer:innenveranlagung und Lohnverrechnung werden eigene Expert:innengruppen eingesetzt, um Vereinfachungen zu erarbeiten.
- Im internationalen Steuerrecht wird der Betriebsstättenbegriff modernisiert, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Tätigkeiten, unter Orientierung an den OECD-Standards.
- Weitere Entlastungen
- Geplant ist zudem ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, um insbesondere Start-ups zu stärken, sowie eine maßvolle Umsetzung der CSRD, ohne zusätzliche nationale Verschärfungen („Gold Plating“).
Weiterführende Informationen zum ersten großen Entbürokratisierungspaket der Republik Österreich stellt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) zur Verfügung. Das vollständige Maßnahmenpaket ist online abrufbar: Zur SEDA Broschüre
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