Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 bis 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000...Mehr erfahren
Geplanter Start ab Mitte Mai 2023 Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. In Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz wird eine Pauschalförderung in der Höhe von € 110,- bis € 2.475,- gewährt. Die Förderabwicklung übernimmt die Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG). Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitestgehend...Mehr erfahren
Voranmeldung ab 29.03.2023 Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich. Es gilt Folgendes zu beachten: Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die...Mehr erfahren
Aktuell sind gefälschte SMS- und WhatsApp-Nachrichten vom Absender „FINANZAMT“ im Umlauf, in denen Empfänger:innen aufgefordert werden, angeblich offene Forderungen sofort zu bezahlen, um ein Pfändungsverfahren zu vermeiden. Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche! Öffnen Sie keinesfalls den mitgeschickten Zahlungslink und löschen Sie die Nachricht. Beachten Sie, dass Bürger:innen vom BMF niemals per E-Mail,...Mehr erfahren
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Energieintensive Unternehmen können sich bereits ab Ende März voranmelden. Weitere Details: Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben...Mehr erfahren
Mit dem zunehmenden Interesse an Elektrofahrzeugen stellt sich für viele potenzielle Käufer die Frage, wie E-Autos steuerlich zu behandeln sind. Steuerliche Begünstigungen In Österreich gibt es einige steuerliche Begünstigungen, die den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern sollen. Schon beim Kauf eines E-Autos ergeben sich insbesondere folgende steuerliche Vorteile: NoVA: Elektroautos sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA)...Mehr erfahren
Wenn der Arbeitnehmer zumindest an 11 Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt, steht ein monatliches Pendlerpauschale wie folgt zu (je nach Wegstrecke und wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden). Erhöhtes Pendlerpauschale Für die Monate Mai 2022 bis Juni 2023 steht befristet ein erhöhtes Pendlerpauschale zu (s. Übersicht Pendlerpauschale). Für die Geltendmachung der...Mehr erfahren
In der heutigen digitalisierten Welt ist eine professionelle Business-Software unverzichtbar, um Routinearbeiten zu automatisieren und wichtige Informationen für eine erfolgreiche Unternehmensführung rasch auszuwerten. Insbesondere im Bauhandwerk ist es wichtig, eine geeignete Softwarelösung zu finden, die für das Büro, den Einkauf und die Baustelle geeignet ist. Modulare KWP-Software für das Bauhandwerk Die KWP-Software bietet eine modulare,...Mehr erfahren
Mit Beginn des Jahres 2023 ist der Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 24 % abgesenkt worden und eine weitere Absenkung erfolgt mit dem Jahr 2024 von 24 % auf 23 %. Neben niedrigerer Steuerbelastung auf Ebene der Körperschaft ergeben sich durch die Absenkung weitere Änderungen, welche nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden. Betroffen von der Senkung des...Mehr erfahren
Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, da unter bestimmten Voraussetzungen pauschal Betriebsausgaben i.H.v. 45 % der Betriebseinnahmen bzw. von 20 % bei Dienstleistungsbetrieben steuerlich in Abzug gebracht werden können. Neben dem Grundfreibetrag von (mittlerweile) 15 % können zusätzlich noch Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-...Mehr erfahren