Gründergutscheine der KSW ab sofort mit effizienteren und digitalen Abwicklung

Initiative „Niemals-Ohne!“

Mit der Initiative „Niemals-Ohne!“ hat die KSW (Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) bereits 2013 eine spezielle Aktion für UnternehmensgründerInnen ins Leben gerufen: neben der Website www.niemals-ohne.at mit allen wichtigen Informationen, Tipps und vielem mehr konnte bisher jede/r GründerIn über dieses Portal auch einen Gutschein über 200 Euro für den ersten Jahresabschluss bestellen. So können GründerInnen im Sinne des NeuFöG schon seit 2013 neben der wichtigen Beratung durch den/die SteuerberaterIn, die immer am Anfang eines Unternehmerlebens stehen sollte, auch von einer finanziellen Unterstützung profitieren: Mit dem Beleg der Unternehmensgründung konnten die GründerInnen bisher für den 1. Jahresabschluss, den sie bei ihrem/ihrer SteuerberaterIn in Anspruch genommen haben, einen Gründer-Gutschein im Wert von 200 Euro direkt bei der/ bei dem SteuerberaterIn einlösen. Dieser Gutschein wurde bisher auf der Honorarnote ausgewiesen und durch die KSW an den/die SteuerberaterIn refundiert.


Jetzt NEU: Bestellung und Abwicklung direkt über KSW mit den GründerInnen. So funktioniert´s:

Bestellung und Abwicklung des neuen Gründer-Bonus findet jetzt nur mehr online statt – direkt zwischen GründerInnen und der KSW. Damit entlastet die KSW SteuerberaterInnen von unnötigen Verwaltungsarbeiten und kommuniziert direkt mit den GründerInnen.

Neo-UnternehmerInnen registrieren sich auf www.niemals-ohne.at,  laden Ihren Gründungsnachweis* hoch und beantragen künftig selbst online ihren Gründer-Bonus in Höhe von € 200,-. Danach gehen sie zu ihrem ersten Termin bei Ihrem/r SteuerberaterIn. (Achtung: Da der/die Gründer/in den Bonus selbst beantragt und erhält, muss dieser nicht mehr auf der Honorarnote des/der StB abgezogen/berücksichtigt werden!) Der Gründer-Bonus wird nach Hochladen der Honorarnote des StB durch den/die Gründer/in und der Prüfung durch die KSW im Anschluss direkt an die GründerInnen erstattet.


Wichtig:

  • *Die Unternehmensgründung muss weiterhin belegt werden, etwa durch einen GISA-Auszug, NeuFöG-Bestätigung oder Firmenbuchauszug.
  • *Der Gründungsnachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Wie gehabt beträgt die Gültigkeit des Gründer-Bonus 2 Jahre, diese hängen vom jeweiligen Gründungsdatum ab. Mit dem Gründungsdatum beginnen 2 Jahre in denen der/die GründerIn eine Honorarnote von einem/einer SteuerberaterIn hochladen kann.
  • Alle Gutscheine, die noch nach „altem System“ ausgegeben wurden, können wie gehabt eingelöst werden, sofern der Gutschein gültig ist (Gültigkeit: 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)

tQuelle: Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Fragen oder Unklarheiten?

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