Stand: 09.09.2021. Mit staatlichen Corona-Hilfspaketen konnten die heimischen Betriebe in der Krise wirksam unterstützt werden. Jetzt stehen die Zeichen auf konjunkturelle Erholung, der Fokus liegt auf einer sinnvollen Adaptierung der Unterstützungsinstrumente. Hier erfahren Sie mehr!


Update zu den Corona-Hilfen

Hier finden Sie die aktuellen Regelungen im Überblick:


1. Ausfallsbonus II
  • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
  • Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
  • Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %)
  • Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
  • Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
  • Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen

2. Verlustersatz
  • Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall
  • Deckel: 10 Millionen Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)

3. Härtefall-Fonds
  • Verlängerung („Phase 3“): 3 Monate (Juli – September)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
  • Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal 2.000 Euro
  • Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
  • Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
  • Neu: mit Handysignatur

4. Garantien
  • VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert
  • Stundungen bis 31.12.2021 möglich

5. Sonstiges
  • Steuerrechtliche Maßnahmen: USt-Befreiung für Masken und Alkoholsteuerbefreiung für Desinfektionsmittel bis 31.12.2021 verlängert
  • SVS-Überbrückungsfinanzierung (Künstler):
    • Verlängerung Juli-September
    • Auszahlungshöhe 600 Euro / Monat
    • Gegenverrechnung mit HFF läuft aus
    • Rahmen 10 Mio. Euro
  • NPO-Fonds
    • Abfederung von Härtefällen im 2. HJ 2021
    • 35 Mio. Euro zusätzlich


Unsere Service: Beratung & Hilfestellung

Haben Sie den Überblick verloren? Kein Problem. Wir beraten Sie gerne und helfen bei Bedarf auch bei der Antragstellung. Melden Sie sich bei uns.



Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (16.06.2021)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge