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Wiedereröffnung

Update: Weitere Lockerungen für Betriebe und Veranstaltungen

Stand: 28.05.2020. Neben den Beherbergungsbetrieben wird auch den Freizeitbetrieben sowie Bädern und Fitnesscentern das Wiederhochfahren ermöglicht. Die Novellierung der Lockerungsverordnung regelt darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen), Schulungen und Weiterbildungen wieder stattfinden können. Hier erhalten Sie einen Überblick. Weitere Betriebe können aufsperren Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätze, Wettbüros, Casinos) dürfen wieder öffnen. Dabei...
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