Mit 1. Mai 2025 ist die neue Fassung des Kollektivvertrags (KV) für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten. Die Änderungen bringen zahlreiche neue Regelungen mit sich – insbesondere zur Einstufung, Vordienstzeiten, Branchenerfahrung und zur Behandlung von Saisonkräften. Da zu vielen Bereichen noch keine Rechtsprechung existiert, können wir für die hier dargestellten Ansichten keine Gewähr...Mehr erfahren
Ab 1. November 2024 gilt der neue Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie. Nachfolgend werden ausgewählte Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer überblickmäßig dargestellt. Generell und abgesehen von Lohnerhöhungen für im Tourismus Beschäftigte sollen die Neuerungen zu mehr Flexibilität bei betrieblichen Arbeitszeitmodellen und zu mehr planbarer Freizeit führen sowie faire Wettbewerbsbedingungen für alle in der Branche sicherstellen....Mehr erfahren