Mit dem Abänderungsantrag zum Start-Up-Förderungsgesetz wurde anstelle der bisherigen Teuerungsprämie eine Mitarbeiterprämie eingeführt. Arbeitgeber können im Jahr 2024 Zulagen und Bonuszahlungen in einer Höhe von bis zu 3.000 € steuerfrei gewähren, sofern der gesamte Betrag von bis zu 3.000 € aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 5 oder Z6 EStG geleistet...Mehr erfahren