Sachbezüge im Sinne des § 15 EstG 1988 liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z 4 – bis 7 EstG 1988 zufließen. Zu den gängigsten geldwerten Vorteilen (Sachbezüge) zählen Volle frei Station, Nutzung arbeitgebereigene Wohnung, Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ, Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder...Mehr erfahren
In einer Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde im Rahmen einer Anfragebeantwortung unter anderem die steuerrechtliche Beurteilung der Nutzung von Spezialfahrzeugen thematisiert. Die Sachbezugsfreiheit bei Spezialfahrzeugen ist demnach fast nur noch mit Fahrtenbuch möglich. Bei der Verwendung von Firmenfahrzeugen (mit Verbrennungsmotor) ist entsprechend der schon bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung in folgenden Fällen kein steuerpflichtiger...Mehr erfahren