Der September bringt für Unternehmer:innen einige wichtige steuerliche Fristen mit sich. Wir haben die wichtigsten Termine und Handlungsmöglichkeiten für Sie zusammengefasst. Anspruchszinsen für die Steuererklärungen 2025 vermeiden Nachzahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2025 unterliegen ab 1. Oktober 2026 der sogenannten Anspruchsverzinsung. Wer mit einer Nachzahlung rechnet, kann die Verzinsung durch eine entsprechende Abschlagszahlung...Mehr erfahren
Für zahlreiche Unternehmen ist die frühzeitige Information über die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte des nächsten Jahres u.a. für die Planung bezüglich Personalkosten interessant. Nachfolgende Sozialversicherungswerte gelten voraussichtlich im Kalenderjahr 2024 (Endgültige Bestätigung seitens der Österreichischen Gesundheitskasse und Kundmachung im Bundesgesetzblatt noch ausständig): Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 777,66Höchstbeitragsgrundlage: monatlich: € 6.060,00 täglich: €...Mehr erfahren
Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden: Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung auf 600.000 €. Anhebung der Einheitswert-Grenze des Betriebes für die Anwendung der Teilpauschalierung auf 165.000 €. Anhebung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 45.000...Mehr erfahren
Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Beiträge gelten grundsätzlich dann als zeitgerecht entrichtet, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgeschrieben sind. Bei einer (verspäteten) Einzahlung innerhalb...Mehr erfahren