Für zahlreiche Unternehmen ist die frühzeitige Information über die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte des nächsten Jahres u.a. für die Planung bezüglich Personalkosten interessant. Nachfolgende Sozialversicherungswerte gelten voraussichtlich im Kalenderjahr 2024 (Endgültige Bestätigung seitens der Österreichischen Gesundheitskasse und Kundmachung im Bundesgesetzblatt noch ausständig): Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 777,66Höchstbeitragsgrundlage: monatlich: € 6.060,00 täglich: €...Mehr erfahren
Die „Rückkehr zur Normalität“ nach COVID-19 und die generell hohe Nachfrage nach Arbeitskräften bieten auch für Ferialjobs attraktive Rahmenbedingungen. Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen...Mehr erfahren
Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Beiträge gelten grundsätzlich dann als zeitgerecht entrichtet, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgeschrieben sind. Bei einer (verspäteten) Einzahlung innerhalb...Mehr erfahren