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Juni 5, 2020
WiEReG

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz: Jährliche Meldung jetzt vornehmen

Als Maßnahme zur Gewährleistung der Aktualität der Daten im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) sind seit 2020 alle meldepflichtigen Rechtsträger gemäß § 5 Abs 1 WiEReG verpflichtet, zumindest einmal jährlich eine erneute Meldung an das Register abzugeben (Bestätigungsmeldung). Diese jährlichen Meldungen werden aufgrund der zeitlichen Vorgaben des § 5 Abs 1 WiEReG bei den meisten Rechtsträgern...
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