Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm (2025-2029) präsentiert. Die steuerlichen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Einsparungen gekennzeichnet. Darüber hinaus sind auch Erleichterungen, Vereinfachungen und Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie geplant. Wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten. Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif – ⅓ wird ausgesetzt...Mehr erfahren
Wichtige Einsparungsmaßnahmen wurden bereits Mitte März 2025 mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die nachfolgend überblicksmäßig dargestellten Änderungen/ Neuerungen traten größtenteils bereits mit Anfang April 2025 in Kraft. Verlängerung des Spitzensteuersatzes Verlängerung des Spitzensteuersatzes (55 %) für Einkommensteile in Höhe über 1 Mio. € um weitere vier Jahre bis inklusive 2029. Abschaffung...Mehr erfahren
Was bisher für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer als steuerlich begünstigt galt, ändert sich nun grundlegend: Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat mit seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2024 (RV/3100544/2017) klargestellt, dass das Feiertagsarbeitsentgelt, also der Grundstundenlohn für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, nicht mehr als steuerfreier Zuschlag gemäß § 68 Abs. 1 EStG gilt – sondern voll steuerpflichtiger...Mehr erfahren