Steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung

Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm (2025-2029) präsentiert. Die steuerlichen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Einsparungen gekennzeichnet. Darüber hinaus sind auch Erleichterungen, Vereinfachungen und Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie geplant. Wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.

Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif – ⅓ wird ausgesetzt

Im Sinne des Ankämpfens gegen die kalte Progression („stille Steuererhöhung“) werden seit 2023 2/3 der Inflationsrate mittels Anpassung der Einkommensteuertarife ausgeglichen. 1/3 der Inflationsrate soll nun ausgesetzt werden. Offen ist, was mit dem dritten Drittel, das grundsätzlich für diskretionäre Maßnahmen reserviert ist, passieren soll.

Ausdehnung der Pauschalierungsmöglichkeiten

Bei der Basispauschalierung sollen ab 2025 die Umsatzgrenze auf 320.000 € und beim pauschalen Betriebsausgabenabsatz von 12 % auf 13,5 % erhöht werden. Eine weitere Steigerung soll ab 2026 erfolgen mittels einer Umsatzgrenze von 420.000 € und einem Betriebsausgabenpauschale von 15 %.

Ob auch Änderungen beim pauschalen Betriebsausgabensatz von 6 % erfolgen werden und wie mit der geplanten Erhöhung der Vorsteuerpauschalierung verfahren wird, bleibt abzuwarten.

Anpassung der Luxustangente für PKWs

Die Angemessenheitsgrenze soll ab dem Jahr 2027 auf 55.000 € angehoben werden. Der Zielwert von 65.000 € als Angemessenheitsgrenze ist von der budgetären Entwicklung abhängig.

Erhöhung des Gewinnfreibetrags

Der Gewinnfreibetrag soll einheitlich auf 15 % angehoben werden – die maximale Höhe des Gewinnfreibetrags soll (von bisher 33.000 €) auf 55.000 € erhöht werden.

Verbesserungen bei den Abschreibungen

Neue Abschreibungsmöglichkeiten – unter Budgetvorbehalt – sollen geprüft werden, wobei auch bestehende Abschreibungsmöglichkeiten geändert werden können (in punkto Höhe bzw. Dauer/ Schnelligkeit).

Betriebsübergaben leichter gemacht

Entsprechend dem Regierungsprogramm soll der Veranlagungsfreibetrag auf 45.000 € angehoben werden (von bisher 7.300 €). Der begünstigende Hälftesteuersatz für außerordentliche Einkünfte soll in Zukunft ohne Einstellung der Erwerbstätigkeit („Berufsverbot“) möglich sein.

Verschärfungen bei Stiftungen

Die Stiftungseingangssteuer und das Stiftungseingangssteueräquivalent werden auf 3,5 % erhöht und die Zwischensteuer auf 27,5 % angehoben, wodurch es zu einer deutlichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile von Stiftungen kommt.

Streichung des Klimabonus und Teilkompensation für Pendler

Schon länger ist bekannt, dass der Klimabonus von der neuen Regierung abgeschafft wird. Für 2026 ist eine Teilkompensation für Pendler angedacht, die über das Pendlerpauschale erfolgen könnte. Im Gegenzug soll das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent reduziert werden.

Erhöhung der sonstigen Bezüge

Eine Erhöhung des Freibetrags in Höhe von 620 € für sonstige Bezüge (13. und 14. Gehalt) ist laut Regierungsprogramm angedacht.

Absenkung des Dienstgeberbeitrags

Die Senkung der Lohnnebenkosten ist immer ein heißes Thema und somit auch bei der neuen Bundesregierung auf der Agenda. Unter Budgetvorbehalt soll der Dienstgeberbeitrag von aktuell 3,7 % bis Mitte der Legislaturperiode stufenweise auf 0 % gesenkt werden.

Änderung bei der Grunderwerbsteuer

Eine Reform ist auch bei der Grunderwerbsteuer angedacht, auch mit dem Ziel, eine effektivere Besteuerung im Rahmen von Share Deals zu erreichen und somit Mehreinnahmen zu generieren (durch eine Erhöhung von vermögensbezogenen Verkehrssteuern). Auf der anderen Seite sollen beim ersten Eigentumserwerb sowohl die GrESt als auch staatliche Nebengebühren entfallen (wie bereits bei der Grundbucheintragungsgebühr für Ersterwerbe bis 500.000 €).

Valorisierung der Bundesgebühren

Die geplante Valorisierung der Bundesgebühren (zuletzt wurde diese 2011 durchgeführt) soll nachgeholt werden, woraus eine Erhöhung der Gebühren um über 40 % resultieren würde.

Vereinfachung bei den Dokumentationspflichten und bei der Belegerteilungspflicht

Das neue Regierungsprogramm sieht Vereinfachungen bei der Registrierkasse und beim Wareneingangsbuch vor (mitunter auch eine Vereinfachung der „Kalte-Hände-Regelung“). Überdies soll die Belegerteilungspflicht bei Käufen bis 35 € entfallen. Dabei soll ein digitaler Beleg als Alternative zum gedruckten Beleg dienen – auf Kundenwunsch muss jedoch ein Papierbeleg ausgedruckt werden.

Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz

Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld sind mit 31.03.2025 ausgelaufen. Ab 2026 soll jedoch eine Nachfolgeregelung in Kraft treten. Dieses neue Modell legt den Fokus auf geringqualifizierte Personen, erhöht die zu erreichenden ECTS und zielt auf eine stärkere Anwesenheitspflicht ab. Überdies soll die in der Vergangenheit beliebte Kombination aus Elternkarenz und nachfolgender Bildungskarenz nicht mehr möglich sein.

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