Wie bereits im April berichtet, wurde die steuerliche Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt durch das Bundesfinanzgericht (BFG) neu bewertet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) folgt dieser Entscheidung nun. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat mit seiner Entscheidung vom 19.12.2024 (RV/3100544/2017) klar festgehalten, dass das für Arbeitsleistungen an gesetzlichen Feiertagen innerhalb der Normalarbeitszeit bezahlte Grundstundenentgelt nicht als steuerfreier Feiertagszuschlag gemäß...Mehr erfahren