Doppelbudget 2027/2028: Entlastung bei Lohnnebenkosten und Gegenfinanzierung durch neue Maßnahmen

In der Bundesregierung wurden die Eckpunkte des Doppelbudgets 2027/2028 vorgestellt. Insgesamt sollen über beide Jahre hinweg Einsparungen von rund EUR 5,1 Mrd. erzielt und gleichzeitig der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Senkung der Lohnnebenkosten.

Senkung der Lohnnebenkosten

Als wesentliche Maßnahme ist die Reduktion des Dienstgeber:innenbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geplant. Dieser soll ab 2028 von derzeit 3,7 % auf 2,7 % gesenkt werden. Gleichzeitig entfällt die bisherige Befreiung für ältere Erwerbstätige, sodass künftig auch für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre der Beitrag in Höhe von 2,7 % zu entrichten ist.

Der FLAF-Beitrag ist von allen Dienstgeber:innen zu leisten, die in Österreich Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Bemessungsgrundlage bildet der Bruttolohn – ausgenommen sind bestimmte steuerfreie Bezüge (z. B. Mitarbeiter:innenrabatte, Vorteile aus Betriebsveranstaltungen bis EUR 365 jährlich oder Sachzuwendungen anlässlich von Jubiläen bis EUR 186).

Zudem wird die steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie bis Ende 2026 verlängert, jedoch mit reduziertem Höchstbetrag: Künftig können maximal EUR 500 (2025: EUR 1.000) steuerfrei ausbezahlt werden. Voraussetzung bleibt, dass es sich um eine zusätzliche, bisher nicht gewährte Zahlung handelt.

Nicht begünstigt sind daher insbesondere regelmäßig wiederkehrende Bonuszahlungen, Zahlungen aus Leistungsvereinbarungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen. Unberührt bleiben bisherige Corona-, Teuerungs- und Mitarbeiter:innenprämien. Der gemeinsame Höchstbetrag von EUR 3.000 (inklusive Gewinnbeteiligung) bleibt bestehen.

Gegenfinanzierung durch Anpassungen bei Abgaben

Zur Gegenfinanzierung sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. So soll die bisherige Befreiung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Niedrigverdiener:innen entfallen. Derzeit gilt eine Befreiung bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 2.225, darüber erfolgt eine gestaffelte Beitragspflicht. Darüberliegend steigt der Beitrag schrittweise –  1% bis EUR 2.427, 2% bis EUR 2.630.

Darüber hinaus ist die Abschaffung der steuerfreien Telearbeitspauschale geplant. Aktuell können Arbeitnehmer:innen bis zu EUR 3 pro Tag für maximal 100 Tage jährlich steuerfrei erhalten. Wird diese nicht vollständig ausgeschöpft, kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zusätzlich sind bislang bis zu EUR 300 für ergonomische Arbeitsmittel absetzbar.

Weiters ist eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um EUR 200 vorgesehen, was sowohl für Dienstnehmer:innen als auch für Dienstgeber:innen zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen führen würde.

Erhöhung der Körperschaftsteuer

Ein Teil der Entlastung bei den Lohnnebenkosten soll durch eine Erhöhung der Körperschaftsteuer gegenfinanziert werden. Geplant ist eine Anhebung des Steuersatzes von derzeit 23 % auf 24 % für Gewinne über EUR 1 Mio.

In diesem Zusammenhang bestehen derzeit noch offene Fragen, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage sowie möglicher Auswirkungen auf Unternehmensgruppen. Die endgültige Umsetzung bleibt daher abzuwarten.

Wichtig: Die vorgestellten Eckpunkte bedürfen nun einer Überführung in konkrete gesetzliche Maßnahmen. Eine Beschlussfassung im Nationalrat ist noch vor der Sommerpause im Juli zu erwarten.

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