Ab 1. Juli 2026 tritt die Senkung der Umsatzsteuer für bestimmte Grundnahrungsmittel auf 4,9 % in Kraft.
Während Konsument:innen von günstigeren Preisen profitieren, entsteht für Unternehmen konkreter Anpassungsbedarf – insbesondere bei der Arbeit mit Registrierkassen. Steuersätze, Artikelzuordnung und Belegdruck müssen ab dem Stichtag angepasst sein.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Reduktion betrifft ausgewählte Warengruppen des täglichen Bedarfs, unter anderem:
- Milchprodukte und Eier
- Obst und Gemüse (frisch sowie teilweise tiefgekühlt)
- Getreideprodukte wie Mehl, Reis oder Nudeln
- Backwaren inklusive Spezialsorten (z. B. glutenfrei)
- Salz
Entscheidend ist dabei nicht die allgemeine Bezeichnung, sondern die exakte steuerliche Zuordnung jedes einzelnen Artikels laut offizieller Vorgaben.
Warum eine rechtzeitige Anpassung entscheidend ist
Die Umstellung bringt technische und organisatorische Anforderungen mit sich:
- Neue Steuersätze mit Kommastellen müssen systemseitig aktiviert werden können
- Der Wechsel muss punktgenau zum Stichtag erfolgen
- Rechnungen und Belege müssen gesetzeskonform ausgewiesen werden (Steuersatz, Steuerbetrag, Summe)
- Alle Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) sind einzuhalten
Fehler bei der Umsetzung können im laufenden Betrieb schnell zu Problemen führen – umso wichtiger ist eine zuverlässige Lösung.
Mit der neuesten Generation der RZA Registrierkassensoftware auf der sicheren Seite
Die neueste Generation der RZA Registrierkassensoftware berücksichtigt diese Änderungen bereits technisch im Hintergrund. Das bedeutet für Sie einen reduzierten Aufwand: Update installieren, Einstellungen vornehmen und mit dem neuen Steuersatz weiterarbeiten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Umstellung.
Ab Herbst: Digitaler Beleg
Parallel zur Steuersenkung gewinnt auch das Thema digitaler Beleg weitere Bedeutung – ab Oktober soll die Belegerteilungspflicht auch bei digitaler Anzeige – z.B. per QR-Code – als erfüllt gelten. In der neuen RZA Registrierkassensoftware werden diese Änderungen zeitgerecht umgesetzt.
Jetzt vorbereiten
Wenn Ihre Kassenlösung noch nicht auf dem aktuellen Stand ist, empfiehlt sich ein rechtzeitiges Upgrade. So stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb ohne Stress durch die Umstellung geht.
Sie haben Fragen zur Umstellung? Unsere Business Software Consultants beraten Sie gerne persönlich!
Ihr Ansprechpartner:

Karl Scherf
Business Software Consultant
Telefon: +43 3332 / 6005-121
E-Mail: k.scherf@rkp.at
Quelle: https://www.rza.at/unternehmen/news/steuersenkung-und-digitaler-beleg


