Vorab dürfen wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 noch bis 02.11. möglich ist. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Beitrag.

Gegenüber dem EKZ 1 gibt es 2 wesentliche Neuerungen:

  1. In Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität von 3%.
  2. Für alle Förderstufen ist Voraussetzung, dass in der Förderperiode ein Betriebsverlust oder ein negatives EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen) nachgewiesen wird.
    Achtung! Für Stufe 1 gilt diese Voraussetzung nicht, wenn die Förderhöhe 125.000 € je Förderperiode nicht übersteigt.

Weitere Informationen können Sie den Dokumenten des Bündnis für Arbeit & Wirtschaft oder der Seite der AWS entnehmen.

Allgemeiner Hinweis

Da es noch keine endgültige Richtlinie gibt, kann es noch zu Änderungen kommen.

Ihre RKP Ansprechpartner zum Energiekostenzuschuss 2:

Franz Schnur

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Dr. Johannes Burgstaller

Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater

Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at

Quelle: AWS, 2023

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge