Information zu Zahlungsplänen und laufenden Abgaben beim Finanzamt

Bei bestehenden Zahlungsplänen ist zu beachten, dass laufende Abgaben weiterhin fristgerecht zu entrichten sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Lohnabgaben
  • Umsatzsteuervorauszahlungen
  • Säumniszuschläge und sonstige laufende Abgabenschuldigkeiten

Diese Zahlungen sind unabhängig vom vereinbarten Zahlungsplan zu leisten.

Ebenso wichtig ist die korrekte Trennung der Überweisungen:

  • Laufende Abgaben eines Monats (z.B. Lohnabgaben und UVA) können gemeinsam überwiesen werden. Bitte achten Sie hierbei auf die korrekte Angabe der Abgabenart bei Überweisung per Onlinebanking!
  • Die monatliche Rate des Zahlungsplans muss jedoch immer separat überwiesen werden.
    Sie darf nicht mit laufenden Abgaben vermischt oder im Onlinebanking als „Rückstand“ erfasst werden.

Wird dies nicht berücksichtigt, kann das Finanzamt die Zahlungen nicht korrekt zuordnen. Dies führt automatisch zum Terminverlust des Zahlungsplans. In der Folge wäre ein neues Ratenansuchen erforderlich – verbunden mit zusätzlichem Aufwand und vermeidbaren Kosten.

Allgemeiner Hinweis zu Zahlungserleichterungen

Zahlungserleichterungen kommen zur Anwendung, wenn Steuerpflichtige ihre Abgabenschulden nicht fristgerecht begleichen können – etwa aufgrund wirtschaftlicher Engpässe oder vorübergehender Liquiditätsprobleme. Ein entsprechender Antrag ist grundsätzlich vor Fälligkeit, spätestens jedoch am Tag der Fälligkeit, einzubringen. Die Finanzverwaltung entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang eine Zahlungserleichterung gewährt wird.

Der Antrag auf Zahlungserleichterung muss schriftlich begründet über FinanzOnline eingebracht werden. In der Begründung sind insbesondere der finanzielle Engpass, die Liquiditätssituation sowie ein realistischer Zahlungsvorschlag darzustellen.

Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

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Dr. Johannes Burgstaller

Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater

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