Wichtige Information!
Schritte zum Jahreswechsel betreffend Ihrer Registrierkassa

Im Zuge der Registrierkassensicherheitsverordnung wurden alle Registrierkassen mit einer Signaturerstellungseinheit ausgestattet. Wir wollen Sie daran erinnern, dass mit Jahreswechsel gewisse Schritte zu beachten sind!

Jahresbeleg:

Mit Jahreswechsel muss ein Jahresbeleg in Ihrer Registrierkasse erstellt werden. Dieser Jahresbeleg muss ausgedruckt, und wie bereits beim Startbeleg an FinanzOnline im xml-Format übermittelt, oder mit der BelegCheckApp überprüft werden. Diese Überprüfung muss bis spätestens 15. Februar durchgeführt werden. Der Beleg ist 7 Jahre aufzubewahen! Großteils werden Sie eine Hinweismeldung vom System bekommen, die Sie darauf hinweist.

Quartalsmäßige Sicherung des Datenerfassungsprotokolles:

Der Export des Datenerfassungsprotokolles in JSON-Format ist laut Gesetz mindestens quartalsweise durchzuführen. Diese Datei ist auf einem externen Datenträger zu sichern.
Hier werden Sie normalerweise wiederum vom Programm darauf hingewiesen. Sollten Sie vom Programm keine Hinweise diesbezüglich bekommen, nehmen Sie bitte mit Ihrem Registrierkassenhersteller Kontakt auf!

Sollten Sie Fragen bezüglich der erforderlichen Schritte haben, zögern Sie nicht sich bei uns zu melden!

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihr Team der RKP Business Consultants GmbH

Kontakt

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