Maßnahmen vor Jahresende 2025 – für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag

Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (sofern nicht bereits als Betriebs- oder Werbungskosten berücksichtigt). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind bis zu 600 € absetzbar und werden über die Meldung an das Finanzamt automatisch berücksichtigt.

Spenden als Sonderausgaben

An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden in Höhe von maximal 10 % des Einkommens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieblichen Bereich diesbezüglich Spenden als Betriebsausgaben abgesetzt, so verringert sich das Maximum bei den Sonderausgaben. Ebenso können durch private (Geld) Spenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine und Tierheime (BMF-Liste) sowie an freiwillige Feuerwehren Steuern gespart werden. Die Obergrenze (aus betrieblichen und privaten Spenden) liegt bei 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Ab 2024 wurde mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz die Abzugsfähigkeit von Spenden u.a. für Schulen, Kindergärten, Kultureinrichtungen oder Sportvereine erweitert. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit dieser Organisationen. 

Zukunftsvorsorge, Bausparen und prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2025 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 3.552,60 € pro Jahr führt zu einer staatlichen Prämie von 4,25 % (150,99 €). Beim Bausparen gilt 2025 eine staatliche Prämie von 18 € beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 € (vorausgesetzt, der Bausparvertrag war das gesamte Jahr aufrecht).

Handwerker- und Reparaturbonus

20 % der Nettokosten von Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich können bis zu einem maximalen Betrag von 1.500 € pro Person (bzw. pro Wohneinheit) als Handwerkerbonus lukriert werden. Die Antragstellung hat online unter www.handwerkerbonus.gv.at zu erfolgen. Beim Reparaturbonus sind die Mittel ausgeschöpft, Plänen der Regierung zufolge soll aber im Dezember bereits die “Geräte-Retter-Prämie” als Nachfolgeprogramm gestartet werden.

Zuwendungen an Privatstiftungen

Ab 1.1.2026 kommt es zur Erhöhung der Stiftungseingangssteuer bzw. des Stiftungseingangssteueräquivalents von 2,5 % auf 3,5 % und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 % (derzeit 23 %). Geplante Zuwendungen an Privatstiftungen sollten daher nach Möglichkeit noch im Jahr 2025 vorgenommen werden.

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Dr. Johannes Burgstaller

Dr. Johannes Burgstaller
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