Bis einschließlich Juni 2023 gilt noch das um 50 % erhöhte Pendlerpauschale und der erhöhte Pendlereuro. Die gesetzliche Erhöhung war mit Wirksamkeit ab Mai 2022 aus Anlass der Teuerungswelle eingeführt worden, allerdings befristet bis 30.06.2023. Mit einer Verlängerung der Erhöhungsregelung ist aus heutiger Sicht leider nicht zu rechnen, da es derzeit kein diesbezügliches Gesetzesvorhaben gibt. Vorbehaltlich einer doch noch kurzfristigen Gesetzesänderung werden daher ab Juli 2023 wieder die alten Werte gelten.

Tipp

Link-Tipp: In der zum Jahreswechsel aufgelegten Personalverrechnungswerte-Karte für 2023 ist der unterjährige Wechsel auf die früheren Werte per 01.07.2023 bereits berücksichtigt. Sie können die Karte hier downloaden.

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