Die bisherige Steuerfreiheit für die private Nutzung von E-PKW als Dienstwagen in Österreich dürfte bald der Vergangenheit angehören. Im Zuge des geplanten Doppelbudgets 2027/2028 beabsichtigt die Bundesregierung, erstmals einen Sachbezug für E-Fahrzeuge einzuführen. Die Ankündigung stößt bereits auf deutliche Kritik.
Stufenweise Einführung ab 2027 geplant
Derzeit gilt die private Nutzung eines rein elektrisch betriebenen Firmenwagens für Arbeitnehmer:innen als steuerfreier Vorteil (0 % Sachbezug). Nach den aktuellen Plänen soll dies jedoch schrittweise geändert werden:
Ab 2027 ist die Einführung eines zunächst niedrigen, bislang noch nicht konkret festgelegten Sachbezugswertes vorgesehen.
Ab 2028 soll der Sachbezugswert auf 0,75 Prozent der Anschaffungskosten angehoben werden.
Trotz dieser Anpassung bleiben Elektrofahrzeuge gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor steuerlich begünstigt. Für Verbrenner beträgt der Sachbezug – abhängig vom CO₂-Ausstoß – derzeit 1,5 oder 2 Prozent der Anschaffungskosten. Das bisherige steuerliche Alleinstellungsmerkmal der E-Autos entfällt jedoch.
Mehrbelastung für Nutzer:innen
Durch die Einstufung der privaten Nutzung als geldwerter Vorteil erhöht sich die Steuer- und Abgabenbelastung für Beschäftigte mit E-Dienstwagen. Sollte – wie bei Verbrennern – auch für Elektrofahrzeuge eine Bemessungsgrenze von 48.000 Euro inklusive Umsatzsteuer gelten, würde der maximale Sachbezug ab 2028 bei 360 Euro pro Monat liegen.
Für Nutzer:innen bedeutet dies eine Verringerung des Nettogehalts. Zusätzlich wurden Elektrofahrzeuge bereits seit April 2025 schrittweise in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen. Dadurch sind die jährlichen Kosten für einen typischen Mittelklassewagen bereits um rund 350 bis 500 Euro gestiegen.
Konkreter Gesetzesentwurf noch ausständig
Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform sind zwar bereits bekannt und die politischen Verhandlungsergebnisse wurden in Grundzügen kommuniziert, ein konkreter Gesetzesentwurf liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Dieser soll voraussichtlich noch vor der Budgetrede des Finanzministers am 10. Juni 2026 beschlossen werden.
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