Über Jahre hinweg galten reine Elektrofahrzeuge als steuerlicher Goldstandard bei Firmenwagenmodellen. Die private Nutzung eines E-Dienstwagens war für Arbeitnehmer vollständig sachbezugsfrei. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 und der damit verbundenen Änderung der Sachbezugswerteverordnung steht nun jedoch ein Paradigmenwechsel bevor: Ab 1. Jänner 2027 soll erstmals ein steuerpflichtiger Sachbezug für Elektro-Firmenfahrzeuge eingeführt werden. Für Unternehmen gewinnt damit...Mehr erfahren
Die bisherige Steuerfreiheit für die private Nutzung von E-PKW als Dienstwagen in Österreich dürfte bald der Vergangenheit angehören. Im Zuge des geplanten Doppelbudgets 2027/2028 beabsichtigt die Bundesregierung, erstmals einen Sachbezug für E-Fahrzeuge einzuführen. Die Ankündigung stößt bereits auf deutliche Kritik. Stufenweise Einführung ab 2027 geplant Derzeit gilt die private Nutzung eines rein elektrisch betriebenen Firmenwagens...Mehr erfahren
Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ro 2022/15/0043 vom 20.3.2024) mit der steuerlichen Behandlung von Elektroautos auseinanderzusetzen. Im Zentrum der Entscheidung stand die sogenannte „Luxustangente“, eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für PKWs. Bei der Anschaffung von PKWs, welche nicht steuerlich begünstigt sind (Stichwort: „Fiskal LKW“) gilt als steuerliche Anschaffungsobergrenze im Allgemeinen ein...Mehr erfahren
Der Gesetzgeber hat die Nutzung von elektrifizierten Dienstfahrzeugen äußerst attraktiv gestaltet. Dabei gibt es einige Aspekte, die man beachten sollte. Diese haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Es macht grundsätzlich keinen Unterschied, welche Art von Elektrofahrzeug Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Egal, ob Elektroauto, Elektroroller oder E-Bike: In der Personalverrechnung muss kein Sachbezug...Mehr erfahren
Mit dem zunehmenden Interesse an Elektrofahrzeugen stellt sich für viele potenzielle Käufer die Frage, wie E-Autos steuerlich zu behandeln sind. Steuerliche Begünstigungen In Österreich gibt es einige steuerliche Begünstigungen, die den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern sollen. Schon beim Kauf eines E-Autos ergeben sich insbesondere folgende steuerliche Vorteile: NoVA: Elektroautos sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA)...Mehr erfahren