Die neuen Steuerwerte für das Jahr 2026 ergeben sich aus der jährlichen Inflationsanpassung. Grundlage dafür ist die rollierende Inflation im Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025, die 2,6 % beträgt.
Gemäß dem gesetzlichen Modell zur Abfederung der kalten Progression werden davon zwei Drittel (1,733 %) zur Anpassung der Tarifstufen und weiterer steuerlicher Werte herangezogen.
Einkommensteuertarife – § 33 Abs 1 EStG 1988

Alleinverdiener- sowie Alleinerzieherabsetzbetrag – § 33 Abs. 4 Z 1 und 2 EStG 1988

Unterhaltsabsetzbetrag – § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988

Verkehrsabsetzbetrag – § 33 Abs. 5 Z 1 bis 3 EStG 1988

Pensionistenabsetzbetrag – § 33 Abs 6 EStG 1988

Einkommensteuer unter NULL (Negativsteuer) – § 33 Abs. 8 EStG 1988

Sonstige steuerlichen Werte

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