Investitionszuwachsprämie!

Für KMU’s besteht ab sofort die Möglichkeit, eine Investitionszuwachsprämie zu beantragen.

Die Richtlinie zu diesem Förderprogramm soll zwar erst in Kürze beschlossen werden, es können jedoch bereits jetzt Anträge bei der Austria Wirtschaftsservice (AWS), welche für die Bearbeitung zuständig ist, eingebracht werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung sind:

  • Das Unternehmen darf maximal 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben;
  • Es müssen mindestens drei Jahresabschlüsse über 12 Monate vorliegen, da für die Berechnung der Höhe der Investitionszuwachsprämie der Wert der durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen ist;
  • Die Neuinvestitionen müssen bei Kleinst- und Kleinunternehmen mindestens € 50.000,00 und bei mittleren Unternehmen mindestens € 100.000,00 über dem oben angesprochenen Durchschnitt der aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre liegen;
  • Die Antragstellung muss vor Durchführungsbeginn des Projektes liegen, also z.Bsp. bevor eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt wird.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinst- und Kleinunternehmen, das sind Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bis zu 15% des Investitionszuwachses von zumindest € 50.000,00 bis zu € 450.000,00. Für mittlere Unternehmen, das sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 10% des Investitionszuwachses von zumindest € 100.000,00 bis zu € 750.000,00.

Wenn Sie noch Fragen zur Prämie haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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