Stand: 27.04.2020. Beim Härtefallfonds (Phase 2) blieben bisher bestimmte betriebliche Sondersituationen unberücksichtigt. Die Wirtschaftskammer hat diese an die Regierung rückgemeldet und konnte praxisnahe Änderungen erreichen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen. Welche Verbesserungen gibt es? Erweiterung des Betrachtungszeitraumes: Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst...Mehr erfahren
Die Nahversorgung ist das Um und Auf für die regionale Lebensqualität. Um am Markt bestehen zu können, müssen sich entsprechende Betriebe laufend weiterentwickeln. Sind Ihre Ausstattung, Geräte und Maschinen am Puls der Zeit? Falls Sie hier mit Nein antworten: Ab sofort gibt es eine 50 % Förderung für Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung. Digitalisierung auf...Mehr erfahren