Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) verpflichtet Arbeitgeber, geschlechtsbezogene Lohnunterschiede zu beseitigen und mehr Transparenz in Vergütungssysteme zu bringen. Ziel ist gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Die Richtlinie muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn in Österreich noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben...Mehr erfahren
Für Personen, die in Zusammenhang mit COVID-19 per Absonderungsbescheid unter Quarantäne gestellt werden, sieht das österreichische Epidemiegesetz Entschädigungsansprüche für den dadurch entstandenen Verdienstentgang vor. Das gilt sowohl für Unternehmer selbst als auch deren Mitarbeiter. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen in kompakter Form. Ersatz für Mitarbeiter Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Arbeitgeber für diesen...Mehr erfahren