Ein aktueller Begutachtungsentwurf sieht eine wesentliche Neuerung im Bereich der Wegzugsbesteuerung vor: Künftig sollen Steuerpflichtige bei nicht festgesetzter Wegzugsteuer zusätzliche Nachweispflichten erfüllen müssen. Allgemeines zur Wegzugsbesteuerung Verlegt eine natürliche Person ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland, verliert Österreich grundsätzlich das Besteuerungsrecht an bis dahin entstandenen Wertsteigerungen, insbesondere bei Kapitalvermögen. Um diese stillen Reserven dennoch zu erfassen,...Mehr erfahren