Mit Wirkung ab 1. Jänner 2026 hat das Finanzministerium eine umfassende Klarstellung zur Anwendung der Sachbezugsregelung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit sogenannten Spezialfahrzeugen veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie eine kompakte und praxisorientierte Zusammenfassung. Grundsatz: Sachbezug bei Firmenfahrzeugen Wird einer Dienstnehmerin oder einem Dienstnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, ist grundsätzlich ein...Mehr erfahren
Sachbezüge im Sinne des § 15 EstG 1988 liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z 4 – bis 7 EstG 1988 zufließen. Zu den gängigsten geldwerten Vorteilen (Sachbezüge) zählen Volle frei Station, Nutzung arbeitgebereigene Wohnung, Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ, Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder...Mehr erfahren
Das BMF hat Anfang Dezember 2024 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 (BMF vom 4.12.2024, 2024- 0.859.433, BMF-AV 2024/168) veröffentlicht. Wie gewohnt wurden durch den Erlass gesetzliche Änderungen, höchstgerichtliche Entscheidungen usw. in die Richtlinien eingearbeitet. Ausgewählte Themen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Aufladen Emissionsfreier Kraftfahrzeuge Kein Sachbezug ist für das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen von arbeitgebereigenen wie auch nicht...Mehr erfahren
In einer Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde im Rahmen einer Anfragebeantwortung unter anderem die steuerrechtliche Beurteilung der Nutzung von Spezialfahrzeugen thematisiert. Die Sachbezugsfreiheit bei Spezialfahrzeugen ist demnach fast nur noch mit Fahrtenbuch möglich. Bei der Verwendung von Firmenfahrzeugen (mit Verbrennungsmotor) ist entsprechend der schon bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung in folgenden Fällen kein steuerpflichtiger...Mehr erfahren