Mit einer Gesetzesnovelle zu AMSG und AVRAG werden Bildungskarenz und Bildungsteilzeit neu geregelt. Das bisherige Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld wird durch eine Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ersetzt. Wesentlich ist dabei: Auf die neue Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Die Gewährung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen AMS-Richtlinie und der verfügbaren Fördermittel. Ab wann gelten die neuen Regelungen? Die...Mehr erfahren
Stand: 03.08.2021. Beim AMS sind derzeit fast 110.000 offene Stellen gemeldet. Sind auch Sie davon betroffen und suchen derzeit nach geeigneten Mitarbeitern? Mangelt es an qualifizierten Bewerbern? Wir haben hier für Sie einen Überblick über kostenlose Förderungen und Unterstützungen erstellt. Erfahren Sie mehr! Überblick der Förderungen Das AMS ist ein wichtiger Partner der Betriebe bei der Sicherung...Mehr erfahren
Stand: 26.07.2021. Für Weiterbildungen während der Kurzarbeit steht ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Betriebe erhalten die Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt. Der Fördersatz bei den Kosten der Aus- und Weiterbildungskurse wird in der Phase 5 von 60 % auf 75 % aufgestockt. Erfahren Sie mehr! Schulungskostenbeihilfe im Überblick 1.Wer...Mehr erfahren